Dies ist eine Beispiel-Seite. Sie unterscheidet sich von Beiträgen, da sie stets an derselben Stelle bleibt und (bei den meisten Themes) in der Website-Navigation angezeigt wird. Die meisten starten mit einem Impressum, der Datenschutzerklärung oder einer „Über uns“-Seite, um sich potenziellen Besuchern der Website vorzustellen. Dort könnte zum Beispiel stehen:

Hallo! Tagsüber arbeite ich als Fahrradkurier, nachts bin ich ein aufstrebender Schauspieler und dies hier ist meine Website. Ich lebe in Berlin, habe einen großen Hund namens Jack, mag Piña Coladas, jedoch weniger (ohne Schirm) im Regen stehen gelassen zu werden.

… oder so etwas wie:

Das Unternehmen XYZ wurde 1971 gegründet und versorgt die Öffentlichkeit seither mit qualitativ hochwertigen Produkten. An seinem Standort in einer kleinen Großstadt beschäftigt der Betrieb über 2.000 Menschen und unterstützt die Stadtbewohner in vielfacher Hinsicht.

Als neuer WordPress-Benutzer solltest du dein Dashboard aufrufen, um diese Seite zu löschen und neue Seiten und Beiträge für deine Website erstellen. Viel Spaß!

Deutschlandweite Exportportabwicklung
  • T 2 L (F)

  • deutschlandweite Exportabwicklung

  • CARNET-A.T.A.

  • Passive Veredelung

  • deutschlandweite Konsularische Beglaubigung & Legalisierung Ihrer Exportdokumente

  • Beendigung der aktiven Veredelung

  • Erstellen von Ursprungszeugnissen

  • INF.3 Auskunftsblatt „Rückwarenregelung“

  • Präferenzpapiere (z. B. EUR.1, A.TR., EUR-MED)

  • Nachträgliche Erstellungen von Präferenzpapieren

  • Versandschein T1/T2 (NCTS) ohne Sicherheit

  • Versandschein T1 TIR ohne Sicherheit

  • Unvollständige Ausfuhranmeldung/Ergänzende Anmeldung

  • Ausfuhrbegleitdokument (ABD) einschl. Ausfuhrbescheinigung (AGV)

  • Nachträgliche Erstellung von Ausfuhrbegleitdokumenten

  • Korrekturmeldungen für Ausfuhrbegleitdokumente

Import – deutschlandweite Verzollungen Ihrer Ware in den freien Verkehr
  • Aktive Veredelung

  • Rückwarenverzollung

  • Verzollung von Postpaketen

  • Verbringung Ihrer Postpakete für Darmstadt & Umgebung

  • ZLP ist Zugelassener Empfänger (ZE)

  • Vorübergehende Verwendung

  • deutschlandweite Verzollungen Ihrer Ware in den freien Verkehr

Zolllager – im modernen Wirtschaftszollrecht eine bedeutende Aufgabe

Zolllager sind Orte, an denen Nicht-Unionswaren, die zuvor in ein Zolllagerverfahren übergeführt worden sind, zollfrei gelagert werden können. Das Zolllager und das Zolllagerverfahren als Besonderes Verfahren nach dem Unionszollrecht erfüllen im modernen Wirtschaftszollrecht eine bedeutende Aufgabe, denn sie ermöglichen, dass eingeführte Waren unter bestimmten Voraussetzungen ohne Zollbelastung gelagert werden können. Dieser Suspensiveffekt verschafft dem einzelnen Unternehmen erhebliche Wettbewerbsvorteile und Kosteneinsparungen bei einer unbegrenzten Lagerdauer. So wird für Nicht-Unionswaren, die zum Inlandsabsatz bestimmt sind, die Abgabenschuld erst im Zeitpunkt ihrer Auslagerung fällig. Für Transitgut ergibt sich eine abgabenneutrale Situation.

Wir bieten an

  • Abwicklung von Zollformalitäten – Einfuhr (NCTS-IN/SumA) Ausfuhr (NCTS-OUT auf fremde Bürgschaft/ABD)

  • Unterstützung bei Kontrollen (Zollbeschau) in Zusammenarbeit mit dem zuständigem Zollamt

  • Zolltechnische Buchungen aller Bewegungen aus Ihrem Zolllager mit ATLAS (ZLP bietet keine Lagerfläche)!

  • Anträge auf Erlass/Erstattung/Vernichtung/Verschrottung

  • Führung Ihrer Bestandslisten und Erstellung monatlicher Steuerbescheide

  • Unterstützung bei Ihrer Inventur

Verbrauchssteuer – Empfang von verbrauchsteuerpflichtigen Waren

EMCS „Excise Movement and Control System“ ist ein EDV-gestütztes Beförderungs-/ und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

Empfang von verbrauchsteuerpflichtigen Waren als registrierter Empfänger

  • Beratung, Antragstellung

  • EMCS- Beendigung

  • Verbrauchsteueranmeldung

  • Abwicklung Ihres Steuerlagers mit unserer EMCS-Software

  • Hilfe bei der Einrichtung eines Steuerlagers

  • EMCS- Eröffnung

  • EMCS- Beendigung

  • Verbrauchsteueranmeldung

Regelmäßige Sanktionslistenprüfung

Was bedeutet Sanktionslistenprüfung und wieso müssen Sie Ihre Adressdaten regelmäßig prüfen?
 
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden von der Europäischen Gemeinschaft auf Grundlage von Resolutionen der Vereinten Nationen Verordnungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erlassen. Den darin gelisteten Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder, Vermögenswerte oder andere wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Das Bereitstellungsverbot gilt in allen EU-Mitgliedstaaten und ist von jedermann zu beachten. Eine Nichtbeachtung stellt einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz dar und kann als Straftat geahndet werden.
 
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die regelmäßige Überprüfung ihres Adressenstammes incl. Protokollierung und umgehender Benachrichtigung bei Auffälligkeiten. Das Screening erfolgt derzeit gegen folgende Listen:

  • EU-Listen (2580/2001 Al-Qaida, 881/2002 Antiterror, 753/2011 Afghanistan)

  • GB-Treasury List (Vereinigtes Königreich)

  • UN-Liste (Vereinte Nationen 1267/1999 Antiterror)

  • US-Listen (DPL, UL, EL, SDL, DL, NL, FSE)

  • Embargolisten (20 Stück)

INTRASTAT-Meldung – bei Versendungen & Eingängen über 800.000 €

Die Intrahandelsstatistik ist eine in allen EU-Mitgliedsstaaten vorgeschriebene Meldepflicht über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen mit Gemeinschaftswaren. Von der Meldepflicht sind Unternehmen betroffen, deren Versendungen bzw. Eingänge den Wert von 800.000 € überschreiten.

Die Intrahandelsstatistik beruht im Wesentlichen auf zwei europäischen Rechtsverordnungen:

  • Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 33330/91 des Rates, ABl. EG 2004 Nr. L 102, S. 1 (Grundverordnung)

  • Verordnung (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission vom 18. November 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1901/2000 und (EWG) Nr. 3590/92 der Kommission, ABl. EG 2004 Nr. L 343, S. 3 (Durchführungsverordnung).List Item

Diese Verordnungen sind in Deutschland unmittelbar geltendes Recht und werden durch nationale Gesetze ergänzt. Hierzu zählt das Bundesstatistikgesetz, das Außenhandelsstatistikgesetz und die Außenhandels-statistik-Durchführungsverordnung.
Jeder Auskunftspflichtige kann sich bei der Abgabe der Intrastat-Meldung durch einen Dritten vertreten lassen.
 
Bei Interesse kontaktieren Sie uns und wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Diverses
  • Express-Service für Zolldokumente

 Unterstützung bei:

  • Einreihung von Waren in den Zolltarif

  • Beantragung von verbindlichen Zolltarifauskünften (VZTA)

Wir weisen darauf hin, dass wir keinerlei Leistungen im Bereich der Rechtsberatung und / oder Steuerberatung erbringen. Jeglicher Information unsererseits muss die Unverbindlichkeit vorbehalten bleiben, es sei denn, wir weisen ausdrücklich auf deren Verbindlichkeit hin.